TLF 8/18

Das Tanklöschfahrzeug 8/18 (kurz: TLF 8/18) ist ein seit 1991 nicht mehr genormtes deutsches Feuerwehrfahrzeug. Es handelt sich dabei um die bundesweit eingeführte Normierung des zuvor nur in Niedersachsen definierten Tanklöschfahrzeug 8 Waldbrand (kurz: TLF 8 W), das infolge der schweren Waldbrände 1975 entwickelt wurde. Dieses war in der Regel mit einem schaltbaren Heck-/Allradantrieb ausgestattet und speziell für Wald-, Heide- und Moorbrände, auch in unwegsamem Gelände, konzipiert. Im Dach der Fahrgastzelle befand sich eine Luke, durch die auch während der Fahrt mit einer Schnellangriffseinrichtung Löscharbeiten durchgeführt werden konnten und wie sie auch bei den fast baugleichen Bundeswehrunimogs zu finden ist. Bei der Normung des TLF 8/18 verzichtete man dann auf die Umschaltbarkeit zwischen Heck- und Allradantrieb und auf die Dachluke. Stattdessen war dieses Fahrzeug dann wahlweise mit einem Allrad- oder Straßenantrieb verfügbar. Wie sein Vorbild besaß es jedoch einen Trupp als Bedienmannschaft und eine vierteilige Steckleiter auf dem Fahrzeugdach. Seine Beladung hatte einen recht geringen Umfang und war allein auf die Brandbekämpfung, insbesondere in der Vegetation, ausgerichtet. Bei Entstehungsbränden konnte das Fahrzeug jedoch auch allein eingesetzt werden und über seine Schnellangriffseinrichtung mit einem 30 Meter langen Schlauch rasch einen Löschangriff vornehmen. Mit einer zulässigen Gesamtmasse von 7,5 Tonnen konnte es als einziges Tanklöschfahrzeug auch mit einem Führerschein der Klasse 3 gefahren werden, einen Vorteil der bei seinem Nachfolgefahrzeug dem TLF 16/24-TR aufgegeben wurde.